Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen – Können wir unseren Ansprüchen als SpDi noch gerecht werden?
In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der psychiatrischen Versorgung deutlich verändert. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der Reform der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychK(H)G) wurde der Fokus stärker auf Hilfe statt Zwang gelegt. Die gesetzliche Neuregelung von Zwangsbehandlungen sowie zunehmende gerichtliche Auflagen haben die Praxis nachhaltig beeinflusst – nicht nur rechtlich, sondern auch in der Haltung der Fachkräfte.
Diese Entwicklungen sind grundsätzlich zu begrüßen, bringen jedoch in der Praxis auch Herausforderungen mit sich – etwa bei der Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen. Chronifizierungen, soziale Isolation und Zunahme forensischer Unterbringungen sind mögliche Folgen.
Auch das seit 2016 umgesetzte Bundesteilhabegesetz (BTHG) verfolgt wichtige Ziele wie Inklusion und individuelle Hilfeplanung. In der Umsetzung zeigt sich jedoch, dass schwer psychisch kranke Menschen oft benachteiligt werden.
Beim Netzwerktreffen Nord 2025 beleuchten drei Fachvorträge die Auswirkungen dieser Gesetze auf Betroffene und sozialpsychiatrische Dienste. In vier Workshops werden konkrete Handlungsmöglichkeiten für die SpDi diskutiert.